wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2001
I ZR 212/98 -

Streit um die Bezeichnungen "Bit" und "Bud" für Bier

Die amerikanische Brauerei Anheuser-Busch möchte die Biersorten "Anheuser Busch Bud" und "American Bud" auch in Deutschland vertreiben und hat diese als Marken eintragen lassen. Dagegen hat sich die Inhaberin der Marke "Bit" "Bitte ein Bit" gewährt. Sie befürchtet eine Verwechslungsgefahr. Dieser Argumentation ist der Bundesgerichtshof im Fall der Marke "American Bud" gefolgt. Bei "Anheuser Busch Bud" sieht er keine Verwechslungsgefahr.

Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hatte über einen Streit zweier Brauereien über die Verwendung von Marken für Bier zu entscheiden. Die Klägerin, eine Bierbrauerei mit Sitz in den Vereinigten Staaten, vertreibt u.a. unter ihren Marken "Budweiser" und "Bud" amerikanische Biere in vielen europäischen Ländern mit Ausnahme von Deutschland. Zwischen ihr und der tschechischen Brauerei Budejovicky Budvar mit Sitz in Ceske Budejovice (bis 1918: Budweis) sind in zahlreichen Ländern Rechtsstreitigkeiten wegen der Marke "Budweiser" anhängig.

Die Klägerin beabsichtigt nunmehr, ihr amerikanisches "Budweiser"-Bier unter der Bezeichnung "Anheuser Busch Bud" und "American Bud" in Deutschland zu vertreiben. Sie hat die Eintragung zweier farbiger Flaschenetiketten als Wort-/Bildmarken für Bier mit den Bezeichnungen "Anheuser Busch Bud" bzw. "American Bud" beim Deutschen Patent- und Markenamt erwirkt.

Die beklagte Brauerei ist Inhaberin u.a. der älteren für Bier eingetragenen Marken "Bit", "Bitburger" und "Bitte ein Bit". Sie hat gegen die Eintragung der Marken der Klägerin Widerspruch erhoben und dieser gegenüber geltend gemacht, daß in der beabsichtigten Verwendung der wie die Wort-/Bildmarken gestalteten Flaschenetiketten eine Verletzung ihrer älteren Markenrechte liegen würde.

In dem zum Bundesgerichtshof gelangten Rechtsstreit hat die Klägerin mit ihrer Klage die (negative) Feststellung begehrt, daß ihre Wort-/Bildmarken nicht in die Rechte der Beklagten an deren "Bit"-Marke eingreifen. Das Oberlandesgericht hat - wie zuvor das Landgericht - die Klage abgewiesen, weil die Flaschenetiketten die Klägerin das Markenrecht der Beklagten verletzten. Es ist davon ausgegangen, daß der Verkehr die Wort-/Bildmarken der Klägerin letztlich auf den Bestandteil "Bud" verkürzen werde und zwischen diesen Bezeichnungen klangliche Verwechslungsgefahr bestehe.

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Klägerin das Urteil aufgehoben, soweit die Wort-/Bildmarke "Anheuser Busch Bud" betroffen ist, weil diese Marke nach den Bezeichnungsgewohnheiten auf dem Biermarkt vom Verkehr bei einer Verkürzung eher mit dem Anfangsbestandteil "Anheuser" als mit "Bud" bezeichnet werde und deshalb keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr mit der Marke "Bit" gegeben sei. Insoweit ist die Sache zu weiterer Prüfung unter dem Gesichtspunkt eines auch bei fehlender Verwechslungsgefahr möglicherweise gegeben Schutzes gegen Beeinträchtigung oder Verwässerung bekannter Marken an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.

Im Falle der Marke "American Bud" dagegen hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt, weil diese Marke in ihrem Gesamteindruck durch den Bestandteil "Bud" geprägt werde, während der Bestandteil "American" als geographische Bezeichnung die Herkunft des so bezeichneten Biers beschreibe. Angesichts der unstreitigen Bekanntheit der Marke "Bit", die einen größeren Schutzumfang gegen Annäherungen nach sich ziehe, und der Tatsache, daß die Bezeichnungen für identische Waren, nämlich Bier verwendet würden, könne eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr infolge der gegebenen klanglichen Ähnlichkeit nicht verneint werden.

der Leitsatz

MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Der Gesamteindruck einer komplexen, aus graphischen Elementen und Wortbestandteilen bestehenden Marke für Bier, die eine in Deutschland als solche unbekannte, aber als Familiennamen erkennbare Unternehmensbezeichnung enthält, wird angesichts der Bezeichnungsgewohnheiten für Bier, bei denen die Angabe der jeweiligen Brauerei für den verständigen Durchschnittsverbraucher im Vordergrund steht, regelmäßig durch die Unternehmensangabe mitgeprägt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33/2001 des BGH vom 27.04.2001

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_I-ZR-21298_Streit-um-die-Bezeichnungen-Bit-und-Bud-fuer-Bier.news3310.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3310 Dokument-Nr. 3310

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.