wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2006
I ZR 171/03, I ZR 172/03 -

Unternehmen dürfen Verpackungsmüll selbst entsorgen

Mengenausgleich unter Selbstentsorgern schon in der Vergangenheit zulässig

Der Bundesgerichtshof hatte auf Klagen der Betreiberin des einzigen deutschen flächendeckend tätigen Erfassungs- und Verwertungssystems für gebrauchte Verkaufsverpackungen (Duales System) zu entscheiden, ob im Rahmen von Selbstentsorgungsgemeinschaften ein Mengenausgleich zulässig ist.

Nach dem Geschäftsmodell der beiden beklagten Unternehmen können Hersteller und Vertreiber, die dem Dualen System nicht angeschlossen sind, im Rahmen der Rücknahme der Verkaufsverpackungen einen Mengenausgleich mit anderen Teilnehmern vornehmen, wenn sie die von der Verordnung geforderten Quoten nicht erreichen. Die Klägerin sah hierin eine Zuwiderhandlung gegen die Verpackungsverordnung und zugleich einen Wettbewerbsverstoß.

Das Landgericht und das Berufungsgericht haben die auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klagen abgewiesen. Die Revisionen blieben ohne Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat – anders als das Berufungsgericht – angenommen, dass ein Mengenausgleich im Rahmen von Selbstentsorgergemeinschaften auch schon nach der bis Januar 2006 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung zulässig war. Die Verordnung habe Selbstentsorgergemeinschaften ausdrücklich zugelassen. Die Regelung habe nicht verlangt, dass jedes Mitglied der Gemeinschaft für sich die Erfüllung der geforderten Verwertungsquote nachweise. In der seit Januar 2006 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung ist der Mengenausgleich nunmehr ausdrücklich zugelassen worden.

Vorinstanzen

LG Köln - Urteile vom 28. November 2002 – 31 O 292/02 und 31 O 293/02

OLG Köln - Urteile vom 27. Juni 2003 – 6 U 212/02 und 6 U 213/02

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 97/06 des BGH vom 30.06.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_I-ZR-17103I-ZR-17203_Unternehmen-duerfen-Verpackungsmuell-selbst-entsorgen.news2621.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2621 Dokument-Nr. 2621

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.