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Das Angebot der Internet-Videorecorder "Shift.TV" und "Save.TV" greift zwar in das Recht der Fernsehsender RTL und Sat.1 auf Weitersendung ihrer Funksendungen ein, aber dennoch muss geprüft werden, ob die Anbieter der Internet-Videorecorder sich gegenüber den Fernsehsendern darauf berufen können, dass diese ihnen eine Lizenz für diese Nutzung einräumen müssen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerinnen sind die
Landgericht und Berufungsgericht haben eine Verletzung des Weitersenderechts der Klägerinnen verneint. Auf die Revisionen der Klägerinnen hatte der Bundesgerichtshof die Berufungsurteile im Jahr 2009 aufgehoben und die Sachen an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht hat die Beklagten daraufhin wegen Verletzung des Rechts der Klägerinnen zur Weitersendung ihrer Funksendungen antragsgemäß verurteilt. Auf die Revisionen der Beklagten hat der Bundesgerichtshof nunmehr auch diese Entscheidungen aufgehoben und die Sachen erneut an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Berufungsgericht hat zwar - so der Bundesgerichtshof - mit Recht angenommen, dass die Beklagten in das Recht der Klägerinnen zur Weitersendung ihrer Funksendungen eingegriffen haben. Die Beklagten haben sich aber im wiedereröffneten Berufungsverfahren darauf gestützt, dass die Klägerinnen ihnen nach § 87 Abs. 5 UrhG das Recht zur
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, müsste das Berufungsgericht den Rechtsstreit aussetzen, um den Beklagten die Anrufung der beim Deutschen Patent- und Markenamt gebildeten
(1) Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht,
1.seine
[...]
(5) Sendeunternehmen und Kabelunternehmen sind gegenseitig verpflichtet, einen Vertrag über die
Die
[...]
2.an denen ein Sendeunternehmen und ein Kabelunternehmen beteiligt sind, wenn sie die Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages über die
(1) Bei Streitfällen nach § 14 Abs. 1 können Ansprüche im Wege der Klage erst geltend gemacht werden, nachdem ein Verfahren vor der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 15603
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