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Wenn bei der Adword-Werbung bei Google als Schlüsselwort die Bezeichnung einer fremden Marke benutzt wird, hängt die Annahme einer Markenverletzung in einem solchen Fall nur noch davon ab, ob in der Verwendung der geschützten Bezeichnung als Schlüsselwort eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt. Da die Bestimmungen des deutschen Rechts auf harmonisiertem europäischen Recht beruhen, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren um die Wortmarke "bananabay" ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Beide Parteien vertreiben Erotikartikel. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke "bananabay". Die Beklagte schaltete bei der Internet-Suchmaschine Google Werbeanzeigen für ihr Unternehmen. Dabei verwendete sie die für die Klägerin eingetragene
Das Berufungsgericht hat eine Verletzung der
Ist eine als Schlüsselwort benutzte Bezeichnung - wie in diesem Fall - mit einer fremden
In dem Verfahren ging es um die in der Instanzrechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage, ob es eine Kennzeichenverletzung darstellt, wenn ein Dritter ein fremdes Kennzeichen (also eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7317
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