kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer die Erlaubnis hatte Lichtbilder und Rezepte eines Rechteinhabers auf seiner Internetseite zu veröffentlichen, kann nicht automatisch für eine spätere Verbreitung der Lichtbilder und Rezepte im allgemein zugänglichen Internet verantwortlich gemacht werden. Die unklare Ursache der Verbreitung schließt eine Haftung des Seitenbetreibers aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Betreiber einer
Das Oberlandesgericht Hamburg gab als Berufungsgericht der Klage statt. Da sich die Lichtbilder und Rezepte auf der
Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Seitenbetreibers. Da dieser berechtigt war, die Rezepte und Lichtbilder auf seiner
Des Weiteren sei dem Seitenbetreiber nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch keine Verletzung von Kontrollmaßnahmen anzulasten gewesen. Denn wie und warum die Lichtbilder und Rezepte ins allgemein zugängliche Internet gelangten, sei unaufgeklärt geblieben.
Der Bundesgerichtshof hob daher das Urteil des Oberlandesgerichts auf und wies den Rechtsstreit zur Neuentscheidung zurück.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_I-ZR-10712_Keine-Verantwortlichkeit-eines-Internetseitenbetreibers-fuer-Verbreitung-von-geschuetzten-Lichtbildern-und-Rezepten-im-allgemein-zugaenglichen-Internet~N17142
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17142
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.