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Da kein Haftgrund mehr besteht, wurde der Haftbefehl gegen den Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall befand sich der Beschuldigte seit dem 26. April 2017 in
Es lässt sich aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten. Der Beschuldigte wird insoweit zwar durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet; aufgrund mehrerer Unstimmigkeiten ist es derzeit jedoch nicht in dem für die Begründung eines dringenden Tatverdachts erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass er tatsächlich in der ihm vorgeworfenen Weise ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitete. Die von den übrigen dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte ausgehende Straferwartung reicht vor allem mit Blick auf seine persönlichen Verhältnisse und den Umstand, dass die bereits vollzogene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online
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