wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.11.2017
AK 58/17 -

Haftbefehl gegen Franco A. aufgehoben

Entlassung aus Untersuchungshaft aufgrund Unstimmigkeiten

Da kein Haftgrund mehr besteht, wurde der Haftbefehl gegen den Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall befand sich der Beschuldigte seit dem 26. April 2017 in Untersuchungshaft. Nach dem auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl liegt ihm insbesondere zur Last, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er soll den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Hierzu soll er sich eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien-Schwechat versteckt haben. Bei dem geplanten Anschlag habe der Beschuldigte den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber lenken wollen. Zu diesem Zwecke soll er sich eine Tarnidentität als syrischer Flüchtling zugelegt und als solcher staatliche Leistungen erhalten haben. Außerdem sei er im Besitz von weiteren Waffen, Munition und Sprengstoff gewesen. Diese Gegenstände habe er teilweise bei der Bundeswehr gestohlen.

Kein dringender Tatverdacht aus bisherigen Ermittlungen herzuleiten

Es lässt sich aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten. Der Beschuldigte wird insoweit zwar durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet; aufgrund mehrerer Unstimmigkeiten ist es derzeit jedoch nicht in dem für die Begründung eines dringenden Tatverdachts erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass er tatsächlich in der ihm vorgeworfenen Weise ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitete. Die von den übrigen dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte ausgehende Straferwartung reicht vor allem mit Blick auf seine persönlichen Verhältnisse und den Umstand, dass die bereits vollzogene Untersuchungshaft auf die zu verhängende Sanktion anzurechnen wäre, nicht aus, um den Haftgrund der Fluchtgefahr zu begründen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_AK-5817_Haftbefehl-gegen-Franco-A-aufgehoben~N25199

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25199 Dokument-Nr. 25199

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.