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Die Fortdauer der vollzogenen Untersuchungshaft gegen das mutmaßliche "NSU"-Mitglied Beate Zschäpe ist gerechtfertigt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem vorzuliegenden Fall befindet sich die Beschuldigte seit dem 8. November 2011 in
Der 3. Strafsenat hatte bereits mit Beschlüssen vom 28. Februar und 18. Mai 2012 eine Haftbeschwerde der Beschuldigten verworfen sowie die Fortdauer der
Soweit erforderlich wird die nächste Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof in drei Monaten stattfinden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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