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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2021
6 StR 292/21 -

BGH bestätigt Verurteilung eines Liebespaars wegen Mordes und Anstiftung

Lebenslange Haft für mörderisches Paar

Die Verurteilung eines Liebespaars wegen Mordes und Anstiftung zum Mord in Lauf an der Pegnitz durch das Landgericht Nürnberg-Fürth ist rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des LG stiftete die Angeklagte ihren Liebhaber an, ihren bisherigen Lebensgefährten zu ermorden. Außerdem wollte sie, dass er auch ihren Ehemann töte. Ziel der beiden Angeklagten war es, nach den verübten Verbrechen im Haus des Ehemanns der Angeklagten zusammenleben zu können. Am 14.Juli 2019 drosselte der Angeklagte den bisherigen Lebensgefährten der Angeklagten mit einem schnurähnlichen Gegenstand, versetzte ihm mehrere Messerstiche und schlug ihm mit einem unbekannten Gegenstand den Schädel ein. Die Leiche ließ er in einem Waldstück liegen. Zu einem Mord am Ehemann der Angeklagten kam es nicht mehr.

Verurteilung wegen Mordes und Anstiftung zum Mord

Das LG hat die heute 33 bzw. 34 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes sowie Sich-Bereiterklärens zum Mord (männlicher Angeklagter) bzw. wegen Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zum Mord (weibliche Angeklagte) jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

BGH nimmt lediglich eine Änderung des landgerichtlichen Urteilstenors vor

Ihre Verurteilung haben die Angeklagten mit der Revision angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsmittel entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Hinsichtlich des männlichen Angeklagten wurde lediglich eine Änderung des landgerichtlichen Urteilstenors vorgenommen. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

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