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Das Urteil des Landgerichts Schwerin im Prozess gegen einen Polizeibeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz ist rechtskräftig.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe und
Nach den Urteilsfeststellungen beschäftigte sich der Angeklagte, ein Polizeibeamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit Katastrophenszenarien und betrieb zusammen mit Gleichgesinnten das sogenannte Preppen, wobei die beabsichtigte gemeinsame Vorratshaltung neben der Beschaffung von Dingen des täglichen Bedarfs auch die Bevorratung großer Mengen
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Die tatsächliche und rechtliche Würdigung sowie die Rechtsfolgenentscheidungen des Landgerichts weisen keine Rechtsfehler auf. Das Urteil des Landgerichts Schwerin ist damit rechtskräftig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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