wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2015
5 StR 547/14 -

BGH: Verkauf von überteuerten Eigentumswohnungen rechtfertigt nicht zwingend Strafbarkeit wegen Betrugs

Keine Pflicht des Verkäufers zur Offenlegung des Kaufobjektwerts

Der Verkauf von überteuerten Eigentumswohnungen begründet nicht zwingend eine Strafbarkeit wegen Betrugs gemäß § 263 StGB. Ein Verkäufer ist bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Wuchers nicht verpflichtet, den Wert des Kaufobjekts offenzulegen. Dies gilt selbst dann, wenn er erheblich unter dem Kaufpreis liegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Staatsanwaltschaft warf einem Immobilienverkäufer einen Betrug in mehreren Fällen vor. Ihm wurde vorgeworfen, dass er minderwertige Eigentumswohnungen überteuert an unerfahrene Privatpersonen verkauft habe.

Landgericht verneint Strafbarkeit wegen Betrugs

Das Landgericht Berlin verneinte eine Strafbarkeit wegen Betrugs gemäß § 263 StGB. Es habe aus seiner Sicht nicht festgestellt werden können, dass die Käufer über die Werthaltigkeit der Eigentumswohnungen getäuscht wurden. Werde ein Kaufpreis gefordert und vereinbart, so erkläre der Verkäufer damit nicht, dass das Kaufobjekt den Kaufpreis auch wert sei. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Bundesgerichtshof sieht ebenfalls keine Täuschung der Käufer

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Staatsanwaltschaft zurück. Es sei richtig, dass die Forderung und Vereinbarung eines gegebenenfalls überhöhten Kaufpreises nicht ohne weiteres die Erklärung umfasse, die verkaufte Sache sei ihrem Preis auch wert. Für Erklärungen zur Angemessenheit oder Üblichkeit von Preisen sei angesichts des Prinzips der Vertragsfreiheit grundsätzlich kein Raum. Vielmehr müsse jeder Käufer selbst entscheiden, ob er den geforderten Preis zahlen will.

Keine Pflicht des Verkäufers zur Offenlegung des Kaufobjektwerts

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sei der Verkäufer bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Wuchers nicht verpflichtet, den Wert des Kaufobjekts offenzulegen. Dies gelte selbst dann, wenn dieser erheblich unter dem geforderten Preis liege. Der Verkäufer sei zudem in der Regel nicht verpflichtet, den Käufer auch ein für ihn ungünstiges Geschäfts hinzuweisen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 08.05.2014
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NStZ 2015, 461Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Jahrgang: 2015, Seite: 461
  • NZM 2015, 506Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2015, Seite: 506

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_5-StR-54714_BGH-Verkauf-von-ueberteuerten-Eigentumswohnungen-rechtfertigt-nicht-zwingend-Strafbarkeit-wegen-Betrugs~N21684

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21684 Dokument-Nr. 21684

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.