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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.09.2018
5 StR 471/18 -

Zwölf Jahre und sechs Monate Haft für Enkel-Trick-Betrüger

Revision des Angeklagten unbegründet

Die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges, versuchten Betruges und Bestechung in mehreren Fällen wurde als unbegründet verworfen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht Hamburg den Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen - davon in 22 Fällen im Versuch - sowie wegen versuchten Betruges in zwei Fällen und wegen Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 117.500 Euro als Wertersatz angeordnet und drei Geschädigten Schadensersatz zugesprochen.

Durch Enkel-Trick mehr als 260.000 € erbeutet

Nach den Feststellungen des Gerichts durchsuchte der Angeklagte Online-Telefonbücher nach Vornamen, die darauf schließen ließen, dass es sich bei den Anschlussinhabern um ältere Personen handelte. Von Warschau aus rief er die 60 bis 94 Jahre alten Geschädigten an und versuchte, bei diesen den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei ihm um eine nahestehende Person handele. Indem er vorgab, dringend für kurze Zeit Bargeld zu benötigen, versuchte der Angeklagte, die Geschädigten insbesondere dazu zu bringen, hohe Geldbeträge an von ihm koordinierte Abholer zu übergeben, was in 16 Fällen auch gelang. Auf diese Weise erlangten der Angeklagte und seine Mittäter Geldbeträge in Höhe von insgesamt mehr als 260.000 Euro. Zudem bot der Angeklagte während des Untersuchungshaftvollzugs einem Justizvollzugsbediensteten einen Geldbetrag von 300.000 Euro dafür, ihn aus der Untersuchungshaftanstalt "herauszubringen", was dieser ablehnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.01.2018
    [Aktenzeichen: 603 KLs 12/16 (6500 Js 186/12)]
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