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Privatpersonen haben nur dann einen Anspruch auf Herausgabe anonymisierter Strafrechtsurteile nach § 475 StPO, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegen und wenn dem Anspruch keine schutzwürdigen Interessen von Betroffenen entgegenstehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass eine
Zwar sei eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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