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Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.01.2021
4 StR 83/20 -

BGH: Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

Richter hatte mehreren Verurteilten Bewährungsauflagen erlassen

Der BGH hat den Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt, dem vorgeworfen wurde, mehreren Verurteilten Bewährungsauflagen erlassen zu haben, um den Arbeitsaufwand der Justizbehörden zu mindern.

Der Angeklagte war unter anderem für die Bearbeitung von Bewährungssachen zuständig und hatte die Erfüllung von Geld- und Arbeitsauflagen zu überwachen. Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, dabei in vier Fällen Auflagen, die die jeweiligen Verurteilten nicht erfüllt hatten, mit sachfremden schriftlichen Begründungen aufgehoben zu haben. In seinen Beschlüssen berief sich der Angeklagte allein auf einen angeblichen Personalmangel des Gerichts. Dieser lasse es nicht zu, die Erfüllung von Auflagen ordnungsgemäß zu überwachen. Diese Entscheidungen des Angeklagten wurden später durch das Beschwerdegericht aufgehoben.

LG verneint elementaren Rechtsverstoß wegen sachbezogener Überlegungen

Das Landgericht Zweibrücken sprach den Angeklagten mit Urteil vom 4. Oktober 2019 mit der Begründung frei, der Angeklagte habe seine Entscheidungen nicht allein auf die sachfremden schriftlichen Begründungen gestützt. Er habe vielmehr die Verfahren gezielt ausgewählt und bei seinen Entscheidungen weitere sachbezogene Überlegungen angestellt. Daher habe ein elementarer Rechtsverstoß, der eine Rechtsbeugung begründen könne, nicht vorgelegen. Die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Landgerichts weist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keinen Rechtsfehler auf. Daher hat der Bundesgerichtshof den Freispruch des Angeklagten bestätigt. Die Sache ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

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