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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.07.2013
4 StR 66/13 -

BGH bestätigt Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bei Verkehrsunfall zwischen Feuerwehrfahrzeug und Linienbus

Revision gegen Urteil des Landgerichts als unbegründet verworfen

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt, mit der das Gericht den Fahrers eines Feuer­wehr­einsatz­fahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall zwischen Feuerwehrfahrzeug und Linienbus zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

Der Angeklagte des zugrunde liegenden Verfahrens war am 6. Juli 2011 in Hamburg-Tonndorf bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn trotz Rotlicht anzeigender Lichtzeichenanlage mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungsbereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zahlreiche weitere Businsassen sowie vier Feuerwehrleute teils schwer verletzt.

LG verurteilt Fahrer des Feuerwehreinsatzfahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung zur Freiheitsstrafe

Das Landgericht Hamburg verurteilte den Fahrer des Feuerwehreinsatzfahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit zweiundzwanzigfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe sechs Monaten und setzte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

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