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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.01.2010
4 StR 413/09 -

Wesentliche Lücken in der Beweiswürdigung: BGH hebt Freispruch nach Tod eines Gefängnisinsassen durch Matratzenbrand auf (Fall Ouri Jallow)

Gericht muss ordentlich aufklären

Der Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh im Polizeigewahrsam in Dessau muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den leitenden Polizeibeamten Andreas S. aufgehoben. Der Senat verwies den Fall an das Landgericht Magdeburg zurück. Der 23-Jährige aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 in der Ausnüchterungszelle ums Leben gekommen.

Am 7. Januar 2005 verstarb der in Sierra-Leone geborene Ouri Jallow in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau an den Folgen eines durch den Brand der Matratze, auf der er fixiert worden war, ausgelösten Inhalationshitzeschocks.

Staatsanwaltschaft klagte Dienstgruppenleiter an

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten, der als Dienstgruppenleiter die Verantwortung für den Gewahrsamsbereich getragen habe, zur Last gelegt, er habe es unterlassen, sofort nach dem Ertönen des Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen einzuleiten, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass beim Ansprechen eines Rauchmelders stets vom Ausbruch eines Feuers auszugehen sei. Dabei habe er mögliche Verletzungen Ouri Jallows durch Rauch- und Feuereinwirkung billigend in Kauf genommen.

Landgericht Dessau-Roßlau sprach den Angeklagten frei

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt freigesprochen. Es sei weder erwiesen, dass der Angeklagte Körperverletzungsvorsatz gehabt habe, noch sei nachweisbar, dass der Angeklagte durch ein sofortiges Eingreifen den Tod Ouri Jallows hätte vermeiden können.

BGH hebt Freispruch auf

Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts mit folgender Begründung aufgehoben.

BGH: Urteilsausführungen sind lückenhaft

Nach den Urteilsausführungen ist nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand der Matratze im Einzelnen entwickelt hat. Insbesondere bleibt unklar, ob ein vom Landgericht angenommenes "Anschmoren" des Matratzenbezuges ohne Verbrennungen der Hand und entsprechende Schmerzenslaute möglich wäre, die den Angeklagten zu einem frühzeitigen Eingreifen hätten veranlassen müssen. Zudem hat das Landgericht bei der Bemessung der für die Rettung Ouri Jallows zur Verfügung stehenden Zeit nicht bedacht, dass der Rauchmelder bereits Minuten vor dem Entzünden der Schaumstofffüllung der Matratze, das innerhalb von zwei Minuten zu einem tödlichen Inhalationsschock führte, möglicherweise bereits dadurch ausgelöst worden war, dass der schwer entflammbare Matratzenbezug zunächst unter Verwendung eines Gasfeuerzeuges angeschmolzen wurde, um die Schaumstofffüllung freizulegen.

Hätte der Tod der Asylbewerbers verhindert werden können?

Dann hätte der Angeklagte aber möglicherweise den Todeserfolg verhindern können, wenn er sofort nach dem Alarm die erforderlichen Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte.

BGH stellt pflichtgemäßes Verhalten des Angeklagten in Frage

Der Bundesgerichtshof hat im Übrigen die Annahme des Landgerichts beanstandet, der Angeklagte habe sich pflichtgemäß verhalten, obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzen führte und danach auf dem Weg zu dem Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die Fußfesselschlüssel mitzunehmen.

Landgericht Magdeburg muss nun entscheiden

Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen. Dort muss sie nunmehr neu verhandelt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2010
Quelle: ra-online, BGH

Vorinstanz:
  • Landgericht Dessau, Urteil vom 08.12.2008
    [Aktenzeichen: 6 Ks 4/05]
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