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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im Wesentlichen aufrechterhalten.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Landgericht Bochum die 55-jährige Angeklagte und ihren 49 Jahre alten Lebensgefährten im März 2017 im Zusammenhang mit der
Das Paar hatte von Oktober 2012 bis April 2016 mit selbst gebauten Sprengkörpern Anschläge auf "Lidl"-Filialen in Wattenscheid, Bottrop und Herten verübt, um das Unternehmen - teils erfolgreich - zu erheblichen Geldzahlungen zu veranlassen. Bei einer für die Angeklagten nicht kontrollierbaren Explosion einer von ihnen hergestellten Rohrbombe in einem Pfandrückgaberaum einer Filiale in Herten wurde eine Mitarbeiterin von umherfliegenden Metallsplittern getroffen; von den Angeklagten billigend in Kauf genommene tödliche Verletzungen blieben aus.
Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch des angefochtenen Urteils wegen eines Rechtsfehlers bei der Bewertung zweier Erpressungstaten abgeändert. In diesen beiden Fällen hat der Bundesgerichtshof die verhängten Einzelstrafen und die Gesamtstrafe aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung über den Strafausspruch an das Landgericht Bochum zurückverwiesen. Im Übrigen wurden die Revisionen der Angeklagten verworfen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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