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Verletzt sich eine Person, weil ein PKW auf sie zufährt und stürzt sie deshalb, liegt dann nicht eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 Ans. 1 Nr. 2 StGB) vor, wenn die Verletzung auf dem Sturz beruht. Voraussetzung für das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung ist, dass die Verletzung durch den unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Person verursacht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fuhr eine psychisch gestörte Frau im November 2011 mit ihrem
Der Bundesgerichtshof konnte in dem Verhalten der Autofahrerin keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17546
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