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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.09.2024
4 StR 163/24 -

Gullydeckel von Brücke Herunterwerfen als versuchter Mord strafbar

Verurteilung wegen Gullydeckelwürfen auf die Bundesautobahn 7 rechtskräftig

Wer Gullydeckel von einer Autobahnbrücke auf ein Auto wirft, macht sich wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung strafbar. Der Bundesgerichtshof hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hildesheim bestätigt.

Das Landgericht hat den zur Tatzeit zwanzig Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung jeweils in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie wegen versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt, Maßregeln hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis verhängt und eine Einziehungsentscheidung getroffen.

Zwei Gullydeckel mit Gewicht von je ca. 24 kg in von Brücke auf Autobahn geworfen

Nach den Feststellungen des Landgerichts luden der Angeklagte und seine - nicht revidierenden - Mitangeklagten in der Nacht auf den 20. August 2022 in einem Industriegebiet vier Gullydeckel mit einem Gewicht von je ca. 24 kg in den Pkw des Angeklagten und fuhren zu einer Brücke über die Fahrbahn der Bundesautobahn 7. Dort warfen zwei der Angeklagten gemäß dem gemeinsamen Tatplan aller Angeklagten zwei der Gullydeckel kurz nacheinander über das Brückengeländer auf die Fahrbahn. Der erste Deckel traf einen mit zwei Personen besetzten Pkw, durchschlug dessen Windschutzscheibe und verletzte beide Insassen schwer. Der zweite Deckel traf auf der entgegengesetzten Richtungsfahrbahn auf und zerbrach dabei. Die Teile wurden von drei Fahrzeugen überfahren, welche hierdurch beschädigt wurden. Alle Angeklagten hielten die Tötung der Fahrzeuginsassen für möglich und nahmen sie billigend in Kauf.

BGH verwirft die Revision

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit auch gegen diesen Angeklagten rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2025
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)

Vorinstanz:
  • Landgericht Hildesheim, Urteil vom 27.11.2023
    [Aktenzeichen: 14 KLs 26 Js 34096/22]
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