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Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.01.2005
3 StR 486/04 -

Verurteilung wegen Bombendrohungen gegen Flughafenbetreiber rechtskräftig

Das Landgericht Düsseldorf hat die Angeklagte, eine 29 Jahre alte Studentin, wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

Gegenstand des Verfahrens sind Bombendrohungen, die die geständige Angeklagte telefonisch gegenüber den Betreibern der Flughäfen Düsseldorf, Köln und Frankfurt geäußert hat, um in einer Konfliktsituation eine gemeinsame Flugreise mit ihrem Verlobten nicht antreten zu müssen. Die Einsatzleitung des Flughafens Düsseldorf veranlaßte hierauf umfangreiche Sperr- und Umleitungsmaßnahmen sowie die Evakuierung und Durchsuchung des gesamten Flughafengeländes. Der festgestellte Gesamtschaden betrug mehr als 1,2 Mio. EUR.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat.

Hinweis auf die Vorinstanz: LG Düsseldorf - 19/03 - 80 Js 840/03

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2005
Quelle: Pressemitteilung 21/05 des BGH vom 04.02.2005

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