kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Oberlandesgerichts Dresden gegen Mitglieder der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz". Der BGH hat weder Rechtsfehler des angefochtenen Urteils bei der Beweiswürdigung, der rechtlichen Bewertung noch der der Strafzumessung gesehen und die die Revision der beiden Angeklagten verworfen.
Das Oberlandesgericht Dresden hat acht Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz", fünf von ihnen auch wegen weiterer Delikte, zu Haftstrafen verurteilt, die von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünf Jahren und sechs Monaten reichen. Nachdem sowohl einige der Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt ihre gegen das Urteil eingelegten Revisionen zurückgenommen hatten, hatte der Bundesgerichtshof nur noch über die Revisionen von zwei Angeklagten zu befinden, die allein der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden sind.
Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen verübte am 26. August 2018 in Chemnitz ein Mann mit Migrationshintergrund ein Tötungsdelikt. Das war Anlass für mehrere rechtsgerichtete Demonstrationen, die teils mit gewalttätigen Ausschreitungen einhergingen. Wegen dieser Entwicklung sah der - die Vereinigung initiierende - Mitangeklagte Christian K. die Gelegenheit gekommen, seine Revolutions- und Umsturzphantasien, die er bereits seit längerem hegte, in die Tat umzusetzen: Am 10. September 2018 richtete er mittels eines von ihm als überwachungssicher angesehenen Messenger-Dienstes die Chat-Gruppe "Planung zur Revolution" ein; zu den von ihm ausgewählten Gruppenmitgliedern zählten die beiden revidierenden Angeklagten. Der Mitangeklagte Christian K. legte die Zwecke sowie die Regeln der Vereinigung fest, die beispielsweise die Pflicht zur Verschwiegenheit und die Sicherheit der Kommunikation betrafen. Ziel des beabsichtigten Zusammenschlusses war die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die "Systemwende" sollte bereits am 3. Oktober 2018, dem Tag der deutschen Einheit, eingeleitet werden, indem durch bewaffnete, auch tödliche, Anschläge bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Die Mitgliedschaft in der Vereinigung sollte "Führungskräften" vorbehalten sein, mithin solchen Personen, die aufgrund ihrer lang andauernden Betätigung in einer rechtsradikalen und gewaltbereiten "Szene" - etwa als "Neonazi", "Skinhead" oder "Hooligan" - "unterschiedlichste Erfahrungen" gesammelt und "spezielle Fähigkeiten" erworben hatten. In der Folgezeit bestätigten die beiden Angeklagten sowie die weiteren Mitangeklagten, die alle eine
Am Abend des 14. September 2018 führten fünf der Mitangeklagten zusammen mit Gleichgesinnten, allerdings ohne die zwei Angeklagten, in Chemnitz eine gewalttätige Aktion zunächst gegen eine Gruppe von Jugendlichen und sodann gegen eine Gruppe überwiegend ausländischer Staatsbürger durch. Mit diesem "Probelauf" - den das Oberlandesgericht als Landfriedensbruch und Körperverletzung gewertet hat - wollten die Mitangeklagten, noch ohne tödliche Bewaffnung, die Funktionstüchtigkeit der Vereinigung testen. Im Anschluss an diese Aktion wurden sie festgenommen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_3-StR-41820_BGH-bestaetigt-Urteil-gegen-Mitglieder-der-rechtsextremistischen-terroristischen-Vereinigung-Revolution-Chemnitz~N30368
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 30368
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.