wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.01.2022
3 StR 273/21 -

Weiteres Urteil gegen Mitglieder und eine Unterstützerin der "Gruppe Freital" rechtskräftig

Revision des ehemaligen Freitaler NPD-Stadtrates erfolglos

Der Bundesgerichtshof hat über die Revision eines Angehörigen der "Gruppe Freital" gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden entschieden. Mit Beschluss vom 16. Mai 2019 hatte er bereits die Verurteilung zweier Rädelsführer und anderer Mitglieder dieser terroristischen Vereinigung bestätigt.

Das Oberlandesgericht hat nach fünfmonatiger Hauptverhandlung drei Männer wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte zu Gesamtfreiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, eine Frau wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Einer der Angeklagten, den das Oberlandesgericht - unter Freispruch im Übrigen - der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Sachbeschädigung schuldig gesprochen und mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren belegt hat, hat gegen seine Verurteilung Revision eingelegt.

Aufnahme oder Verbleib von Flüchtlingen sollte gewaltsam verhindert werden

Der BHG hat das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel verworfen. Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war der zur Tatzeit 48-jährige Angeklagte Mitglied der "Gruppe Freital". Diese Vereinigung hatte sich in Freital spätestens Ende Juli 2015 gebildet und wurde durch die Ermittlungsbehörden im November desselben Jahres zerschlagen. Ihr Ziel war es, auf der Grundlage einer von den Mitgliedern geteilten rechtsextremistischen Gesinnung die Aufnahme oder den Verbleib von Flüchtlingen in der Stadt und deren Umgebung gewaltsam zu verhindern.

Anschläge mit pyrotechnische Sprengkörpern auf Asylbewerberunterkünfte

Zu diesem Zweck planten und verübten Gruppenangehörige Anschläge mit pyrotechnische Sprengkörpern auf Asylbewerberunterkünfte und gegen Eigentum und Besitz von Vertretern des flüchtlingsunterstützenden Spektrums. So wurde bei einem Angriff auf eine Asylbewerberwohnung ein Bewohner durch explosionsbedingt herumfliegende - teilweise handtellergroße - Glassplitter erheblich verletzt. Die "Gruppe Freital" verfolgte das Ziel, ein Klima der Angst und Repression zu erzeugen und Flüchtlinge zur Ausreise aus Deutschland, zumindest aber zum Wegzug aus der Region zu veranlassen.

Rechten Arm zum "Hitlergruß" bei einem "Fotoshooting" erhoben

Wegen seiner Tätigkeit als Freitaler Stadtrat für die NPD wurde die Mitgliedschaft des revidierenden Angeklagten von den weiteren Vereinigungsmitgliedern als wertvoll beurteilt. Er wirkte aktiv nur an propagandistischen Straftaten der Gruppe mit. So beteiligte er sich an einem "Fotoshooting", bei dem er und andere neben einer Hakenkreuzflagge den rechten Arm zum sogenannten "Hitlergruß" erhoben, sowie an der Anbringung rassistischer und fremdenfeindlicher Graffitis im Freitaler Stadtgebiet. Durch Beiträge im internen Chatverkehr beförderte er aber auch die gewalttätige Kernbetätigung der Gruppe. Das Oberlandesgericht hat nicht festzustellen vermocht, dass der Angeklagte angenommen hätte, die Tatausführenden nähmen bei Sprengstoffanschlägen den Tod oder die schwere Verletzung von Menschen billigend in Kauf. Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat hat keinen dem Angeklagten nachteiligen Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig abgeschlossen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_3-StR-27321_Weiteres-Urteil-gegen-Mitglieder-und-eine-Unterstuetzerin-der-Gruppe-Freital-rechtskraeftig.news31338.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31338 Dokument-Nr. 31338

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.