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Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen sowie Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung) und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen reiste die Angeklagte im Januar 2015 mit ihren drei Kindern in die Türkei und von dort in Begleitung ihres damaligen Ehemanns in das vom "Islamischen Staat" (IS) beherrschte Rakka. Dort schlossen sie und ihr Mann sich dem
Vor Ort bestand für die
Die Angeklagte machte über soziale Medien sowie E-Mail
Auf Bitten einer Bekannten nahm sie deren "Sklavin", ein 13-jähriges, vom
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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