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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Trier bestätigt, mit dem dieses einen Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum Mord sowie wegen Mordes für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hat.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte das Tatopfer Walter K. das Eigentum an einem Gehöft in einem abgelegenen Dorf in der Eifel verloren und nur ein lebenslanges Wohnrecht zurückbehalten. Der Angeklagte und seine Ehefrau kauften das Anwesen 1987. Zwischen dem Angeklagten und Walter K. kam es seitdem immer wieder zu Auseinandersetzungen. 1988 schoss der Angeklagte mit einer Pistole auf Walter K. und wurde deshalb wegen versuchten Mordes verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Angeklagte konnte jedoch aus der Untersuchungshaft fliehen und hielt sich bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung verborgen. 2001/2002 kehrten der Angeklagte und seine Ehefrau wieder in das Anwesen zurück. Kurze Zeit später bot der Angeklagte dem in dem Anwesen lebenden Mieter Erich W. die Zahlung von 10.000 Euro für die
Das Landgericht hat sich davon überzeugt, dass der Angeklagte, der an einer schizotypischen, die
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten ergeben hat. Das Landgericht hat die Überzeugung von der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 13451
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