wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.12.2016
2 StR 379/16 -

BGH: Unbewiesene Straftaten dürfen Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen

Vermutete weitere Straftaten dienen nicht als Indiz für weitere Tatbegehung

Werden dem Angeklagten weitere unbewiesene Straftaten vorgeworfen, so darf das Tatgericht aus diesen Vorwürfen keine Schlussfolgerungen zum Nachteil des Angeklagten ziehen. Insbesondere dienen vermutete weitere Straftaten nicht als Indiz für eine weitere Tatbegehung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Angeklagten vorgeworfen im Mai 2015 einen 85-jährigen Mann in seiner Wohnung überfallen, gefesselt und beraubt zu haben. Das Landgericht Wiesbaden sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte der Täter war. Es begründete dies unter anderem damit, dass sich der Angeklagte in finanziellen Schwierigkeiten befunden habe. Die schwierige finanzielle Situation des Angeklagten meinte das Landgericht darin zu erkennen, dass ihm weitere Raubüberfälle auf Tankstellen und Spielotheken vorgeworfen wurden. Eine Verurteilung gab es aber nicht. Gegen die Verurteilung des Landgerichts legte der Angeklagte Revision ein.

Unbewiesene Straftaten dürfen Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Angeklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Es habe aus der Tatsache, dass dem Angeklagten unbewiesene weitere Verbrechen zur Last gelegt wurden, Schlussfolgerungen zu seinem Nachteil gezogen. Es habe den Verdacht der Begehung weiterer Raubüberfälle in seiner Würdigung einbezogen. Dies sei unzulässig. Der bloße Verdacht der Begehung weiterer Taten könne für den Nachweis der konkret abzuurteilenden Tat keine Indizwirkung entfalten.

Zurückweisung des Falls ans Landgericht

Der Fall wurde vom Bundesgerichtshof zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 22.03.2016
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NStZ-RR 2017, 88Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 88
  • StV 2017, 653Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV), Jahrgang: 2017, Seite: 653

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_2-StR-37916_BGH-Unbewiesene-Straftaten-duerfen-Angeklagten-nicht-zum-Nachteil-gereichen~N26229

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26229 Dokument-Nr. 26229

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.