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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.11.2018
2 StR 325/18 -

Urteil gegen den sogenannten "Laserman" rechtskräftig

Revision unbegründet

Die Revision des John Ausonius gegen seine Verurteilung wegen Mordes wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil enthält keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig.

Im hiesigen Fall hat das Landgericht Frankfurt am Main den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. John Ausonius hat daraufhin unbeschränkt Revision eingelegt und die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet.

Mord an Frau in Deutschland während Flucht vor schwedischer Strafverfolgung

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der schwedische Angeklagte bereits 1995 in seinem Heimatland wegen Mordes und neunfachen versuchten Mordes aus fremdenfeindlichen Motiven sowie wegen zahlreicher Banküberfälle zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der wegen seiner Tatausführung als "Lasermann" in der Presse bekannt gewordene Angeklagte - er hatte für seine Anschläge ein Gewehr mit einer Laserzielvorrichtung benutzt - hielt sich während seiner Flucht vor der schwedischen Strafverfolgung u. a. in Deutschland auf.

Auslieferung des Angeklagten nach Deutschland 26 Jahre nach Mord

Hier verfolgte er am frühen Morgen des 23. Februar 1992 eine Frau und tötete sie heimtückisch, indem er ihr aus kürzester Distanz seitlich in den Kopf schoss. Zur Verurteilung kam diese Tat erst am 21. Februar 2018, weil der in Schweden inhaftierte Angeklagte erst Ende 2016 nach Deutschland ausgeliefert worden war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.02.2018
    [Aktenzeichen: 5/22 Ks - 3390 Js 22158/93]
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