kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird jemand mittels Drohung oder Gewalt zur Herausgabe von Drogen genötigt, so stellt dies eine gemäß § 255 StGB strafbare räuberische Erpressung dar. Denn Rauschgift stellt strafrechtlich schutzwürdiges Vermögen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 kam eine Drogenlieferung aus ungeklärten Umständen nicht an ihrem Zielort im Saarland an. Der Lieferant beauftragte daraufhin eine andere Person damit, den Kurier unter Druck zu setzen. Entsprechend seines Auftrags bedrohte die Person den Kurier mit einer Schusswaffe und forderte die Rückgabe der
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision des Lieferanten zurück. Dieser habe sich wegen Anstiftung zur räuberischen Erpressung strafbar gemacht. Wer einen Rauschgifthändler oder -kurier mit Gewalt oder durch
Die Rechtsordnung kenne im Bereich der Vermögensdelikte kein schutzunwürdiges
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_2-StR-2716_BGH-Mit-Drohung-oder-Gewalt-genoetigte-Herausgabe-von-Drogen-stellt-raeuberische-Erpressung-dar~N25687
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25687
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.