wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.08.1969
2 StR 171/69 -

Laepple-Urteil: Sitzstreik auf Straßenbahnschienen: Psychisch vermittelter Zwang kann Gewalt im Sinne der Nötigung darstellen

Psychische Einwirkung muss aber von einigem Gewicht sein

Wird ein Straßenbahnfahrer durch einen Sitzstreik am Weiterfahren gehindert, so liegt eine durch psychischen Zwang vermittelte Gewaltanwendung im Sinne der Nötigung (§ 240 StGB) vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969 hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es im Oktober 1966 in Köln zu einem rechtswidrigen Sitzstreik von Studenten und Schülern. Sie blockierten mittels ihrer Sitzblockade den Straßenbahnverkehr an einer Kreuzung und wollten damit gegen eine Preiserhöhung der Kölner Verkehrsbetriebe protestieren. Nachfolgend musste sich der Bundesgerichtshof damit beschäftigen, ob das Verhalten der Protestler eine Gewaltanwendung im Sinne des § 240 StGB darstellte.

Sitzblockade stellte Gewaltanwendung dar

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass ein gewaltsames Handeln der Studenten und Schüler im Sinne der Nötigung vorlag. Denn die Protestler, die den Straßenbahnverkehr durch ihren Sitzstreik blockieren wollten, nötigten die Führer der Straßenbahn mit Gewalt, ihr Fahrzeug anzuhalten.

Fehlende Anwendung körperlicher Gewalt unerheblich

Dabei habe es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine Rolle gespielt, dass die Protestler die Straßenbahn nicht durch unmittelbaren Einsatz von körperlicher Gewalt zum Stehen brachten, sondern nur durch einen psychischen Zwang die Weiterfahrt verhinderten. Entscheidend sei lediglich, dass die ausgeübte psychische Einwirkung von einigem Gewicht ist. Dies sei hier der Fall gewesen. Stellt sich ein Mensch der Bahn auf den Schienen entgegen, so liege darin ein für den Fahrer unwiderstehlicher Zwang. Denn er muss anhalten, um nicht einen Totschlag zu begehen. Diese Zwangswirkung werde durch einen massierten Einsatz vieler Personen auf dem Gleiskörper noch gesteigert.

Die Entscheidung ist aus dem Jahr 1969 und erscheint im Rahmen der Reihe "Urteile, die Rechtsgeschichte geschrieben haben".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BGHSt 23, 46Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 23, Seite: 46
  • DÖV 1969, 681Zeitschrift: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), Jahrgang: 1969, Seite: 681
  • MDR 1969, 939Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1969, Seite: 939
  • NJW 1969, 1770Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1969, Seite: 1770

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_2-StR-17169_Laepple-Urteil-Sitzstreik-auf-Strassenbahnschienen-Psychisch-vermittelter-Zwang-kann-Gewalt-im-Sinne-der-Noetigung-darstellen.news16784.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16784 Dokument-Nr. 16784

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.