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Der Bundesgerichtshof hat die vom Landgericht München II verhängten Freiheitsstrafen gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung weitgehend bestätigt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte V., ein Mitglied des Münchener Motorradclubs
Das Landgericht München II hat die Angeklagten V. und G. wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat das Urteil gegen den Angeklagten V. wegen eines Fehlers bei der Strafzumessung im Strafausspruch aufgehoben. Die weitergehende Revision sowie die Revision der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Angeklagten G. wurden verworfen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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