wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.11.2014
1 StR 233/14 -

BGH: Transport von Drogen begründet für sich genommen keine Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafurteil

Kuriertätigkeit allein lässt nicht auf Ungeeignetheit an Kraft­fahrzeug­führung schließen

Transportiert ein Fahr­erlaubnis­besitzer mit seinem Pkw Drogen, so begründet dies für sich genommen keine Ungeeignetheit an der Kraft­fahrzeug­führung. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Strafurteil gemäß § 69 Abs. 1 StGB kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Fahrerlaubnisbesitzer vom Landgericht Augsburg im Dezember 2013 wegen Beihilfe zum unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechszehn Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zugleich wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von zwei Jahren verhängt. Hintergrund dessen war, dass der Angeklagte im Auftrag zweier Mitangeklagter Drogentransporte mit seinem Pkw vorgenommen hatte. Der Angeklagte hielt die Verurteilung sowie die Fahrerlaubnisentziehung für falsch und legte daher Revision ein.

Unzulässige Entziehung der Fahrerlaubnis

Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar den Straf- und Schuldausspruch des Landgerichts, er hielt aber die Entziehung der Fahrerlaubnis für unzulässig. Nach § 69 Abs. 1 StGB kann eine Fahrerlaubnis nur entzogen werden, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Kuriertätigkeit begründet für sich genommen keine Ungeeignetheit an Kraftfahrzeugführung

Die Nutzung des Fahrzeugs zum Transport der Drogen und somit zur Begehung der Betäubungsmittelstraftaten habe allein keine Ungeeignetheit an der Kraftfahrzeugführung begründet, so der Bundesgerichtshof. Das Landgericht habe verkannt, dass die Belange der Verkehrssicherheit in Kurierfällen, in den der Tatbeteiligte in seinem Fahrzeug lediglich Rauschgift transportiere, gerade nicht ohne weiteres beeinträchtigt seien. Es gebe auch keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass Drogentransporteure bei Verkehrskontrollen zu besonders riskanter Fahrweise entschlossen seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Augsburg, Urteil vom 12.12.2013
    [Aktenzeichen: 1 KLs 303 Js 101501/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • StV 2015, 630Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV), Jahrgang: 2015, Seite: 630
  • zfs 2015, 229Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2015, Seite: 229

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_1-StR-23314_BGH-Transport-von-Drogen-begruendet-fuer-sich-genommen-keine-Entziehung-der-Fahrerlaubnis-durch-Strafurteil.news23884.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23884 Dokument-Nr. 23884

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.