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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang "nicht erschienen" ist mit der Folge, dass dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht.
Im Handschriftenarchiv der Klägerin, der Sing-Akademie zu Berlin, wurde im Jahre 2002 die Komposition des 1741 verstorbenen Komponisten Antonio Vivaldi zur
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige, der als Herausgeber der Erstausgabe ein entsprechendes Verwertungsrecht an einem Werk beansprucht, grundsätzlich die Darlegungs- und
Nach diesen Grundsätzen hat die Klägerin - so der Bundesgerichtshof - nicht hinreichend dargelegt, dass Vivaldis Komposition zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 18/09 des BGH vom 23.01.2009
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Dokument-Nr. 7326
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