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Die Inszenierung einer Oper durch einen selbständig tätigen Regisseur gegen Honorar ist weder nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) noch nach Unionsrecht steuerbefreit und unterliegt dem Regelsteuersatz. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG sind Umsätze der
Im Streitfall erhielt ein selbständig tätiger Regisseur für die Inszenierung einer
Der Bundesfinanzhof entschied, dass § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG im Einklang mit dem Unionsrecht stehe. Allein die Bescheinigung über die Erfüllung gleicher kultureller Aufgaben bewirke die
Die Inszenierung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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