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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine private Arbeitsvermittlerin Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitsuchenden mit einem sogenannten Vermittlungsgutschein umsatzsteuerfrei erbringen kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war in den Streitjahren 2004 bis 2006 als private Arbeitsvermittlerin für Arbeitsuchende mit einem
Der Bundesfinanzhof hob dieses Urteil des Finanzgerichts auf und gab der Klage statt. Die Klägerin könne sich unmittelbar auf das Unionsrecht berufen. Sie erbringe Leistungen im Sinne der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (dort Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g) und sei auch als sonstige Einrichtung mit sozialem Charakter i.S. dieser Bestimmung anerkannt. Dies ergebe sich in den Streitjahren, in denen die private Arbeitsvermittlung ohne eine zuvor von der
Offengelassen hat der Bundesfinanzhof, ob dieses Ergebnis auch für die Zeit ab dem 1. April 2012 gilt. Seitdem bedürfen auch private
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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