wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.07.2015
XI R 23/13 -

BFH: Entgelt für verlängerte Lagerung von Eizellen und Spermien zwecks Herbeiführung weiterer Schwangerschaften bei organisch bedingter Sterilität ist umsatzsteuerfrei

Ausdrückliche Äußerung eines weiteren Kinderwunsches nicht erforderlich

Das Entgelt für die verlängerte Lagerung von eingefrorenen Eizellen und Spermien zwecks möglicher Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität ist gemäß § 4 Nr. 14 a) des Umsatz­steuer­gesetzes (UStG) umsatzsteuerbefreit. Auf die ausdrückliche Äußerung eines weiteren Kinderwunsches kommt es dabei nicht an. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arztpraxis für Reproduktionsmedizin lagerte nach künstlichen Befruchtungen die Eizellen von Patientinnen ein, wenn bei einem der beiden Partner eine organisch bedingte Sterilität vorlag. Nach der erstmaligen Konservierung der Eizellen bot die Arztpraxis eine Verlängerung der Lagerung zu einem Entgelt an. Die dadurch erwirtschafteten Umsätze hielt die Praxis für umsatzsteuerbefreit, da die weitere Lagerung der Eizellen eine steuerfreie Heilbehandlung im Sinne von § 4 Nr. 14 a) UStG darstelle. Das Finanzamt sah dies jedoch anders. Seiner Auffassung nach sei die Heilbehandlung nach der ersten Schwangerschaft beendet. Danach finde trotz weiter bestehender Sterilität keine Behandlung der Sterilität statt. Die Arztpraxis erhob schließlich gegen den Umsatzsteuerbescheid Klage.

Finanzgericht gab Klage statt

Das Finanzgericht Niedersachsen gab der Klage statt. Die Umsätze aus der verlängerten Lagerung der eingefrorenen Eizellen seien gemäß § 4 Nr. 14 a) UStG umsatzsteuerbefreit. Die Lagerung der Eizellen bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität bei einem der Partner sei als Heilbehandlung im Sinne der Vorschrift zu werten, da die über den Zeitpunkt der erstmaligen Schwangerschaft hinausgehende Lagerung der Eizellen der Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft und damit therapeutischen Zwecken diene. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Finanzamtes.

Bundesfinanzhof bejaht ebenfalls Steuerfreiheit der Umsätze

Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts und wies daher die Revision des Finanzamtes zurück. Der Bundesfinanzhof wies ergänzend zu den Ausführungen des Finanzgerichts darauf hin, dass es nicht auf die Frage ankomme, ob die fortpflanzungswilligen Partner gegenüber der Arztpraxis ausdrücklich einen weiterhin vorliegenden Kinderwunsch geäußert haben.

Steuerfreiheit bei Einlagerung von eingefrorenen Spermien

Zudem gelte die Steuerfreiheit auch für die Fälle, so der Bundesfinanzhof, in denen aufgrund einer ärztlich festgestellten organisch bedingten Sterilität nicht Eizellen, sondern Spermien eingefroren und gelagert werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2018
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.03.2013
    [Aktenzeichen: 5 K 9/11]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2016, 192Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2016, Seite: 192

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_XI-R-2313_BFH-Entgelt-fuer-verlaengerte-Lagerung-von-Eizellen-und-Spermien-zwecks-Herbeifuehrung-weiterer-Schwangerschaften-bei-organisch-bedingter-Sterilitaet-ist~N25460

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25460 Dokument-Nr. 25460

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.