wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.04.2011
X R 54/09 sowie X R 19/09 und X R 33/09 -

BFH: Erwerbsminderungsrenten aus gesetzlicher Rentenversicherung sind wie Altersrenten zu besteuern

Entscheidender Unterschied zu Altersrenten aus gesetzlicher Rentenversicherung nicht gegeben

Auch die Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht mit dem - gewöhnlich niedrigeren - Ertragsanteil, sondern mit dem so genannten Besteuerungsanteil zu besteuern. Diese Besteuerung beruht auf der Neuregelung der steuerlichen Behandlung der Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2004. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Der Bundesfinanzhof hatte bereits 2009 und 2010 die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes in Bezug auf die Altersrenten grundsätzlich bejaht. Nun hat er entschieden, dass die Neuregelung auch in Bezug auf die Erwerbsminderungsrenten nicht gegen die Verfassung verstoße.

Erwerbsminderungsrente aus dem Jahr 2005 ist mit Besteuerungsanteil von 50 % der Besteuerung unterworfen

In dem Streitfall X R 54/09 hatte die Klägerin im Jahr 2005 eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese Rente wurde mit einem Besteuerungsanteil von 50 % der Besteuerung unterworfen. Wäre die Rente demgegenüber noch im Jahr 2004 - dem Jahr vor dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes - gezahlt worden, wäre sie nur mit einem Ertragsanteil von 4 % zu besteuern gewesen.

BFH erklärt Steuermehrbelastung der Klägerin für gerechtfertigt

Die durch die Neuregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes eingetretene Steuermehrbelastung der Klägerin sah der Bundesfinanzhof als durch den grundlegenden Systemwechsel der Rentenbesteuerung, der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden war, gerechtfertigt an. Es bestehe kein entscheidender Unterschied zu den Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_X-R-5409-sowie-X-R-1909-und-X-R-3309_BFH-Erwerbsminderungsrenten-aus-gesetzlicher-Rentenversicherung-sind-wie-Altersrenten-zu-besteuern~N12038

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12038 Dokument-Nr. 12038

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.