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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann.
Im Streitfall ging es um
Der Sonderausgabenabzug für
Die Kläger waren der Auffassung, die Übergangsregelung gelte auch für den Besuch von inländischen Privatschulen. Ihnen stehe damit der Sonderausgabenabzug zu, da sie ansonsten benachteiligt würden. Der BFH hat jedoch in der - nur vorübergehenden - Schlechterstellung der inländischen Privatschulen keinen Verstoß gegen den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2012
Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof (pm/pt)
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