wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2009
X R 25/06 -

BFH: Steuerpflichtiger kann seine Tätigkeit nicht selbst als gewerblichen Grundstückshandel beurteilen

Betätigung als Händler nicht klar ersichtlich

Ein gewerblicher Grundstückshandel ist nicht allein deshalb als ein solcher anzunehmen, weil der Steuerpflichtige seine Tätigkeit selbst so beurteilt. Entscheidend ist vielmehr, ob sich aus objektiven Kriterien ergibt, dass er sich wie ein Händler verhält. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hatte 2003 zwei vermietete Eigentumswohnungen erworben und im Kaufvertrag auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung der Mietverträge – auch wegen Eigenbedarfs – verzichtet. Den Kaufpreis sowie die Anschaffungsnebenkosten finanzierte er fremd. Kurz nach dem Erwerb der Wohnungen teilte er dem Finanzamt mit, er habe einen gewerblichen Grundstückshandel gegründet und werde seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Dies hätte nach damaliger Rechtslage dazu geführt, dass die gesamten Anschaffungskosten der Wohnungen sofort als Betriebsausgaben hätten abgezogen werden können. Auch bei seiner Gemeindebehörde meldete der Kläger einen gewerblichen Grundstückshandel an und unterrichtete Dritte von seinem Plan, mit Grundstücken zu handeln. Ca. 1,5 Jahre nach Anschaffung der Wohnungen erteilte der Kläger erstmals einem Makler einen Verkaufsauftrag. Frühere Verkaufsbemühungen schienen ihm nach eigener Einlassung aus unternehmerischer Sicht mangels Gewinnaussicht nicht sinnvoll. Nach dem Verkauf einer Wohnung im Jahr 2005 erwarb der Kläger zwei weitere Eigentumswohnungen. Das Finanzamt erkannte die Verluste des Klägers aus gewerblichem Grundstückshandel in Höhe von ca. 200.000 €, die im Wesentlichen auf der Behandlung der Grundstückskaufpreise als Betriebsausgabe beruhten, nicht an. Das Finanzgericht gab dem Kläger Recht.

Unbedingte Veräußerungsabsicht nicht erkennbar

Der Bundesfinanzhof hat auf die Revision des Finanzamts das Urteil des Finanzgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Gewerblicher Grundstückshandel liege nicht vor, weil der Kläger nicht innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs mehr als drei Objekte veräußert habe. Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger von vornherein eine unbedingte Veräußerungsabsicht gehabt habe. Maßgebend für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit sei nicht die subjektive Beurteilung einer Tätigkeit durch den Steuerpflichtigen sowie deren Bezeichnung z.B. gegenüber Behörden oder in Steuererklärungen. Entscheidend seien vielmehr objektive Kriterien. Es könne nicht im Belieben des Steuerpflichtigen stehen, eine Betätigung dem gewerblichen Bereich oder der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen. Im Streitfall habe sich der Kläger nicht wie ein Händler verhalten, der wiederholt Wirtschaftsgüter anschaffe und wieder veräußere und so Sachwerte marktmäßig umschlage.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2009
Quelle: ra-online, BFH

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_X-R-2506_BFH-Steuerpflichtiger-kann-seine-Taetigkeit-nicht-selbst-als-gewerblichen-Grundstueckshandel-beurteilen~N8603

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8603 Dokument-Nr. 8603

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.