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Die von einer gesetzlichen Krankenkasse gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge, sofern hierdurch ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch in den Fällen, in denen der Bonus pauschal ermittelt wird.
Der gesetzlich krankenversicherte Kläger hatte von seiner
Der BFH nimmt in seiner Entscheidung, mit der er seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2020
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/pt)
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