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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt hat.
Durch das
Gegen diese im Vergleich zur "alten" Ertragsanteilsbesteuerung der Renten belastendere
Mit seiner Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Umstellung auf die nachgelagerte
1. Mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung hat der Gesetzgeber die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten.
2. Die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/09 des BFH vom 07.01.2009
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Dokument-Nr. 7232
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