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Der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat seine Rechtsprechung zu sog. Finanzinnovationen weiterentwickelt und mit Urteil vom 13. Dezember 2006 entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Down-Rating-Anleihen nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG (sog. Marktrendite) steuerbar sind.
Die Klägerin hatte von Januar 2002 bis zum 3. Dezember 2002
Die
Die dagegen erhobene Revision des Finanzamts hat der BFH zurückgewiesen. Die
Der Veräußerungserlös aus Down-Rating-Anleihen ist nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c 2. Alternative, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach Maßgabe der Marktrendite steuerbar.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/07 des BFH vom 11.04.2007
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Dokument-Nr. 4068
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