wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16.07.2009
VIII B 64/09 -

BFH zur Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wenn die Haupttäter nicht ermittelt werden können

Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts für hinterzogene Steuern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Vollziehung eines Haftungsbescheides bis zum Ende des noch anhängigen finanzgerichtlichen Klageverfahrens ausgesetzt.

Mit dem angefochtenen Bescheid hatte das Finanzamt den Leiter der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Haftung genommen (§ 71 der Abgabenordnung --AO--), weil auf dessen Initiative und mit dessen Billigung in zahlreichen Fällen Wertpapiere anonym ins Ausland übertragen worden waren. Das Finanzamt hatte trotz Kooperation des Kreditinstituts die betreffenden Steuerpflichtigen zwar nicht ermitteln können; es hatte aber aufgrund von statistischen Auswertungen seiner bei anderen Steuerpflichtigen getroffenen Feststellungen die Höhe der hinterzogenen Einkommensteuer geschätzt und (vermindert um einen Abschlag von 25 v.H.) zur Grundlage des angefochtenen Haftungsbescheides gemacht.

BFH hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids

Der BFH hatte bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung ernstliche Zweifel, ob der Haftungsbescheid rechtmäßig ist. Es sei bisher höchstrichterlich nicht geklärt, welche Auswirkungen es für die Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 71 AO) hat, wenn die mutmaßlichen Haupttäter einer Steuerhinterziehung nicht ermittelt werden können und folglich nicht individuell festgestellt werden kann, ob eine Steuerhinterziehung überhaupt begangen und welche Steuer dadurch konkret hinterzogen worden ist. Es sei zweifelhaft, ob sich das Vorliegen einer Steuerhinterziehung im Einzelfall mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsaussagen begründen lasse und ob eine statistisch belastbare Aussage über das Verhalten von Wertpapierinhabern getroffen werden könne.

der Leitsatz

AO §§ 71, 191, 370

FGO § 69

Es ist ernstlich zweifelhaft, welche Auswirkungen es für die Haftung (§ 71 AO) des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts hat, wenn auf seine Initiative und mit seiner Billigung Wertpapiere anonym ins Ausland verlagert worden sind, jedoch die mutmaßlichen Haupttäter einer Steuerhinterziehung nicht ermittelt werden können und folglich nicht individuell festgestellt werden kann, ob eine Steuerhinterziehung überhaupt begangen und welche Steuer dadurch konkret hinterzogen worden ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 71 des BFH vom 12.08.2009

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_VIII-B-6409_BFH-zur-Haftung-wegen-Beihilfe-zur-Steuerhinterziehungwenn-die-Haupttaeter-nicht-ermittelt-werden-koennen~N8288

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8288 Dokument-Nr. 8288

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.