kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Exporteur muss nicht nachrechnen, ob die Behörde die ihm gewährte Ausfuhrerstattung richtig berechnet hat. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Erkennt der Exporteur nicht, dass die Ausfuhrerstattung aufgrund eines Fehlers der Behörde zu hoch festgesetzt worden ist, kann ihm nicht vorgeworfen werden, eine Unregelmäßigkeit zulasten des Haushalts der Europäischen Gemeinschaft dadurch begangen zu haben, dass er die Behörde auf ihren Fehler nicht aufmerksam gemacht und deren Zahlung nicht zurückgewiesen hat. Der Anspruch der Behörde auf Rückzahlung des zuviel ausgezahlten Betrags verjährt allerdings nicht bereits nach vier Jahren, wie mitunter aus der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften gefolgert worden ist.
Der Bundesfinanzhof hat in diesem Urteil weiter entschieden, dass ein Dritter, dem von dem Exporteur der Erstattungsanspruch abgetreten worden ist (häufig: dessen Bank), für die Rückzahlung nur dann haftet, wenn der zu viel gezahlte Betrag ihm ausgezahlt worden ist. Dass kann allerdings auch dann der Fall sein, wenn der Betrag auf ein von der Bank unter dem Namen des Exporteurs geführtes Konto überwiesen worden ist.
Der Entscheidung liegt der Fall zu Grunde, dass ein Exporteur 31 lebende Rinder zur Ausfuhr aus der Gemeinschaft angemeldet und dabei die Gewährung einer Ausfuhrsubvention (sog. Ausfuhrerstattung) beantragt hatte. Eines der Tiere verendete, bevor es in das Bestimmungsland eingeführt werden konnte, was nach den einschlägigen Vorschriften zum Verlust des Erstattungsanspruchs führt. Obwohl der Exporteur dem Hauptzollamt den vorzeitigen Tod des Tieres mitgeteilt hatte, erhielt er auch für dieses Tier Ausfuhrerstattung. Diese verlangte das Hauptzollamt, nachdem ihm sein Fehler bei einer Innenrevision aufgefallen war, zurück, und zwar erst fast zehn Jahre später. Dabei wandte es sich an die Hausbank des Exporteurs, weil der Anspruch bei dem Exporteur offenbar nicht mehr realisierbar war und der Exporteur im Rahmen einer Globalzession seinen Erstattungsanspruch zur Sicherheit an die Bank abgetreten hatte.
Die dagegen von der Bank erhobene Klage hatte vor dem Finanzgericht Erfolg, weil dieses den Anspruch als verjährt ansah. Dem ist der Bundesfinanzhof, der zur Verjährungsfrage eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften eingeholt hatte, nicht gefolgt. Er musste jedoch die Sache an das FG zurückverweisen, damit dieses klärt, wer in dem rechtlich maßgeblichen Sinne Empfänger der Zahlung gewesen ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2009
Quelle: ra-online, BFH
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_VII-R-5006_Von-der-Behoerde-falsch-berechnete-Subventionen-muessen-nicht-zurueckgewiesen-werde~N8465
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8465
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.