kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine steuerberatende Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ist auch bei Vollzeitbeschäftigung mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar und steht somit der Bestellung als Steuerberater nicht entgegen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein ehemaliger
Auch die hiergegen beim Finanzgericht erhobene Klage wurde abgewiesen. Das Finanzgericht war der Auffassung, dass die
Dieser Ansicht folgte der Bundesfinanzhof nicht, sondern verpflichtete die Steuerberaterkammer, den Kläger als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_VII-R-211_BFH-In-Vollzeit-ausgeuebte-Taetigkeit-als-angestellter-Syndikus-Steuerberater-mit-Beruf-des-Steuerberaters-vereinbar~N12471
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12471
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.