wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25.11.2014
VII B 65/14 -

Kern­brenn­stoff­steuer: Kein vorläufiger Rechtsschutz für Kern­kraft­werks­betreiber

Geltungsanspruch des Gesetzes ist Vorrang einzuräumen

Der Bundesfinanzhof hat einen auf Zweifel an der Ver­fassungs­mäßig­keit und Unions­rechts­konformität der Kern­brenn­stoff­steuer gestützten Antrag eines Kern­kraft­werks­betreibers auf Aufhebung der Vollziehung einer Steueranmeldung nach dem Kern­brenn­stoff­steuergesetz abgelehnt.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine Steuer auf zur gewerblichen Stromerzeugung verwendete Kernbrennstoffe eingeführt. Die Steuer entsteht, wenn in einen Kernreaktor Brennelemente eingesetzt werden, die eine Kettenreaktion auslösen. Schuldner der Steuer sind die Betreiber von Kernkraftwerken. Diese haben sich in mehreren Fällen gegen die Zahlung der Steuer gerichtlich zur Wehr gesetzt.

Finanzgericht legt verfassungs- und unionsrechtliche Fragen dem BVerfG und dem EuGH vor

Das Finanzgericht Hamburg hat die insoweit streitigen verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Fragen dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt. Mit seiner Vorlage an das Bundesverfassungsgericht vertritt das Finanzgericht die Auffassung, dem Bund habe für die Einführung der Steuer die Gesetzgebungskompetenz gefehlt, denn es handele sich bei der Kernbrennstoffsteuer nicht um eine besondere Verbrauchsteuer, weil sie nicht auf Weitergabe der steuerlichen Belastung an den Stromverbraucher angelegt sei. Sein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union hat das Finanzgericht insbesondere damit begründet, das geltende Unionsrecht stehe der Einführung einer nationalen Steuer auf zur Stromerzeugung verwendete Kernbrennstoffe entgegen.

Finanzgericht gewährt Kraftwerksbetreibern vorläufigen Rechtsschutz

Unter Hinweis auf seine Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht und den Gerichtshof der Europäischen Union und die dort beschriebenen rechtlichen Zweifel hat das Finanzgericht den Kraftwerksbetreibern vorläufigen Rechtsschutz mit der Folge gewährt, dass die Steuer einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht zu entrichten ist. Gegen diese Entscheidung haben die für die Steuererhebung zuständigen Hauptzollämter Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Interesse des Staates an geordneten Haushaltsführung muss berücksichtigt werden

Im Beschwerdeverfahren ist der Bundesfinanzhof davon ausgegangen, trotz der Vorlagebeschlüsse des Finanzgerichts weder an dessen Rechtsauffassung gebunden noch an einer Interessensabwägung gehindert zu sein. Vielmehr hat er die angefochtenen Beschlüsse aufgehoben und die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Dabei hat er die Frage nach der Steuerart der Kernbrennstoffsteuer, der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Unionsrechtskonformität ausdrücklich offengelassen. Ausschlaggebend für seine Entscheidung war vielmehr die Erwägung, dass eine Aufhebung der Vollziehung in ihren praktischen Auswirkungen dem zeitweiligen Außerkraftsetzen des Kernbrennstoffsteuergesetzes gleichkäme. Dies könne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur unter Beachtung strenger Voraussetzungen geschehen, die im Streitfall nicht vorlägen. Gegenüber dem Interesse der Kraftwerksbetreiber, die Steuer vorläufig nicht zahlen zu müssen, sei dem Geltungsanspruch des Gesetzes der Vorrang einzuräumen. Darüber hinaus sei das Interesse des Staates an einer geordneten Haushaltsführung zu berücksichtigen. Im Fall der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes würden dem Bundeshaushalt zumindest zeitweise jährlich ca. 1,3 Mrd. Euro entzogen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BFH_VII-B-6514_Kernbrennstoffsteuer-Kein-vorlaeufiger-Rechtsschutz-fuer-Kernkraftwerksbetreiber.news20422.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20422 Dokument-Nr. 20422

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.