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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei Urteilen entschieden, dass unter die Pauschalierungsvorschrift in § 37 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur Zuwendungen fallen, die (beim Empfänger) einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind.
Geschenke aus betrieblichem Anlass, die ein
Die bisher ungeklärte und von den Finanzgerichten auch unterschiedlich beurteilte Frage, ob § 37 b EStG voraussetzt, dass die Zuwendungen oder
Im ersten vom BFH entschiedenen Streitfall (VI R 57/11) hatten nicht in Deutschland einkommensteuerpflichtige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 17501
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