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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt (FA) erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war.
Die Klägerin hatte –nachdem ihr Einspruch gegen einen Steuerbescheid vom Finanzamt mit einer
Das FG und der BFH bejahten eine wirksame Bekanntgabe an den ehemaligen Bevollmächtigten und sahen die Klage der Klägerin daher als unzulässig an. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2024
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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