kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Übernahme im Ausland befindlicher ausgedienter Strahlenquellen durch einen inländischen Unternehmer unterliegt der deutschen Umsatzbesteuerung. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Klägerin des zugrunde liegenden Falls war ein deutsches Recyclingunternehmen, das radioaktive Stoffe von ihren Kunden (Universitäten, Kliniken und Laboratorien) im
Der Bundesfinanzhof billigte die Würdigung der Vorinstanz, wonach die Leistungen der Klägerin als Einheit anzusehen seien, deren Hauptzweck in der Übernahme der ausgedienten Strahlenquellen liege. Da es sich hierbei nicht um Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen handelt und die Übernahme von Strahlenquellen auch nicht zu den Tätigkeiten gehört, die im Rahmen des Ingenieurberufs hauptsächlich und gewöhnlich erbracht werden, richtet sich die Ortsbestimmung nach dem Grundsatz des § 3 a Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes. Eine sonstige Leistung wird danach an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_V-R-6309_BFH-Uebernahme-radioaktiver-Strahlenquellen-aus-dem-Ausland-unterliegt-deutscher-Umsatzsteuer~N11340
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11340
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.