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Eine Steuerberatungs-GmbH darf ihre buchführungspflichtigen Umsätze nicht nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) gemäß § 20 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) versteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Das Urteil des BFH entspricht im Wesentlichen seiner bisherigen Rechtsprechung, modifiziert diese aber dahingehend, dass nach dem Urteil vom 22. Juli 2010 auch
Das Urteil vom 22. Juli 2010 ist auch insoweit von grundsätzlicher Bedeutung, als der BFH die sog.
Eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen Umsätzen ist nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG berechtigt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2010
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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