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Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Eigentümer eines Gebäudes, das sie im Obergeschoss selbst bewohnen. Eine Einliegerwohnung mit Büro, Besprechungsraum, Küche und Bad/WC im Erdgeschoss vermieteten sie als Homeoffice des Klägers für 476 Euro monatlich an dessen
Demgegenüber hob der Bundesfinanzhof das Urteil des Finanzgerichts auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück. Aufgrund der im
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird bei der Vermietung zu gewerblichen Zwecken die Absicht des Steuerpflichtigen, auf Dauer einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2018
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 26329
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