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Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland eine Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu gewähren. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein im Inland wohnender und hier als Arzt praktizierender Kläger erfolglos
Das Finanzgericht hatte dem Kläger unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Januar 2008 C-152/05 die Zulage gewährt. Dem folgte der Bundesfinanzhof nicht und stützte sich dazu auf folgende Argumente: Gegenstand des Urteils des EuGH war ein Vertragsverletzungsverfahren, das (u.a.) die Besteuerung von Grenzpendlern betraf; es hat damit keine Geltung für den Fall des in Deutschland lebenden und praktizierenden Klägers. Soweit das Versagen von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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