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Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.
Im Streitfall war der Steuerpflichtige Mitglied einer aus drei Erben bestehenden
Der BFH ist dem entgegen getreten. Voraussetzung für die Besteuerung sei nämlich, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei. Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2024
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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